Zutrittsbestimmungen des Casino Norderstedt

Willkommen im Casino Norderstedt! Um einen reibungslosen und sicheren Betrieb zu gewährleisten, gelten die folgenden Einlassregeln. Mit dem Betreten unseres Casinos erklären Sie sich mit diesen Regeln einverstanden.

1. Mindestalter

Der Zutritt zum Casino Norderstedt ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Dies entspricht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021). Zur Überprüfung des Alters sind Besucher verpflichtet, einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen.

2. Gültige Ausweisdokumente

Folgende Dokumente werden akzeptiert:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein (mit Lichtbild)

Kopien oder digitale Versionen (z. B. auf dem Smartphone) werden nicht anerkannt. Ohne gültigen Ausweis wird der Zutritt verweigert.

3. Dresscode

Wir legen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild. Folgende Kleidung ist nicht gestattet:

  • Sportbekleidung (z. B. Jogginghosen, Trainingsanzüge)
  • Arbeitskleidung
  • Ungepflegte oder schmutzige Kleidung

Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus religiösen Gründen erlaubt. Das Personal behält sich vor, den Zutritt bei unangemessener Kleidung zu verweigern.

4. Hausrecht

Das Casino Norderstedt ist ein privates Unternehmen und behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Einlassregeln.

5. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen aller Art (auch Taschenmesser)
  • Drogen und andere illegale Substanzen
  • Foto- und Videokameras (außer mit ausdrücklicher Genehmigung)
  • Getränke und Lebensmittel von außerhalb
  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde mit Nachweis)

Gegenstände können bei Einlasskontrollen eingezogen werden.

6. Verhalten

Wir erwarten von unseren Gästen ein respektvolles und höfliches Verhalten gegenüber anderen Besuchern und unserem Personal. Folgendes ist nicht gestattet:

  • Aggressives oder beleidigendes Verhalten
  • Übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum vor dem Einlass
  • Störung des Spielbetriebs

Bei Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

7. Ausschlusskriterien

Der Zutritt wird verweigert bei:

  • Sichtbarer Trunkenheit oder Drogenbeeinflussung
  • Personen, die in unserem Hausverbot-Register eingetragen sind
  • Verdacht auf Betrug oder kriminelle Aktivitäten
  • Fehlendem oder ungültigem Ausweis

8. Einlasskontrollen

Zur Sicherheit aller Gäste führen wir bei Bedarf Einlasskontrollen durch. Dies kann Taschenkontrollen oder die Nutzung eines Metalldetektors umfassen. Die Zusammenarbeit mit unserem Personal ist erforderlich.

9. Spielerschutz

Personen, die sich selbst vom Glücksspiel ausgeschlossen haben (Selbstsperre) oder in der bundesweiten Sperrdatei (OASIS) registriert sind, dürfen das Casino nicht betreten. Weitere Informationen zum Spielerschutz finden Sie unter [Link zur Spielerschutzseite, falls vorhanden].

10. Änderungen der Einlassregeln

Das Casino Norderstedt behält sich vor, diese Einlassregeln jederzeit anzupassen. Die aktuelle Version ist im Casino ausgehängt und auf unserer Website verfügbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Casino Norderstedt!

Stand: März 2025